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Aktuelle Steuerermäßigungen auf einen Blick!

Aktuelle Steuerermäßigungen auf einen Blick!

Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie nützliche Informationen zum Thema:

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden – (§ 35c EStG)

Steuerliche Abzugsfähigkeit von max. 40.000,00 € innerhalb von 3 Jahren.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-01-26-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html

Sowie:

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von 20,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.200,00 €.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-09-01-steuerermaessigung-bei-aufwendungen-fuer-haushaltsnahe-beschaeftigungsverhaeltnisse-und-fuer-die-inanspruchnahme-haushaltsnaher-dienstleistungen.html

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