Aktuelle Steuerermäßigungen auf einen Blick!
Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie nützliche Informationen zum Thema:
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden – (§ 35c EStG)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von max. 40.000,00 € innerhalb von 3 Jahren.
Sowie:
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von 20,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.200,00 €.
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